Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Führerschein B mit Schlüssel 96 - auch für FW interessant? | 21 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 K.8, Sophienthal (Weidenberg) / Bayern | 759920 |
Datum | 18.04.2013 08:01 MSG-Nr: [ 759920 ] | 8399 x gelesen |
Infos: | 18.04.13 Fahrerlaubnisverordnung FeV
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Grundgesetz
Grundgesetz
Fahrerlaubnisverordnung
Tragkraftspritzenfahrzeug
Hallo,
mehr durch Zufall bin ich auf folgende Neuerung in der Führerscheinregelung gestoßen:
Seit 19.01.2013 ist es möglich, dass Inhaber der FS-Klasse B eine Erweiterung mit der Schlüsselzahl 96 erwerben können. Damit ist es nun möglich, Fahrzeug + Anhänger in Kombination zu fahren, dessen zul. GG 3500 kg überschreitet aber nicht mehr als 4250 kg beträgt, wobei der Anhänger mehr als 750 kg zul. GG haben darf.
Hierzu ist eine Schulung durch eine Fahrschule mit mindestens 7 UE erforderlich, welche einen theoretischen und praktischen Teil beinhaltet.
Rechtliche Grundlage: § 6a und Anlage 7a der FeV
Ich denke das dürfte für Feuerwehren interessant sein, die über ein Kleinfahrzeug (MZF, TSF etc.) und einen größeren Anhänger verfügen, denn dafür ist nun nicht mehr unbedingt der FS BE notwendig.
Gruß
Andreas
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Geändert von Andreas K. [18.04.13 08:02] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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| 18.04.2013 08:01 |
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Andr7eas7 K.7, Sophienthal (Weidenberg) | |