Bei uns zahlt die Stadt pro Löschgruppe Aufwandsentschädigungen für Einsätze, Gerätepflege, Löschgruppenführung, Gruppenführer, Jugendwart, Fahrgelder zu Ausbildungen etc.
Wir sammeln dieses Geld im Einverständis aller Kameraden in einer Kasse auf einem Girokonto, das aktuell auf 2 Löschgruppenmitglieder privat läuft. Hiervon fahren wir auf Kameradschafttour, kaufen Getränke fürs gesellige Zusammensein, Grillzeug etc.
Parallel existiert ein von der Löschgruppe gegründeter FW-Förderverein e.V., der gemeinnützig anerkannt ist. Hier gibt es ein gesondertes Konto, mit Steuererklärung alle 3 Jahre, über das allerdings gerade die obigen Kameradschafts-Dinge aufgrund der Gemeinnützigkeit nicht laufen können. Einnahmen von Veranstaltungen sollen hier nicht Thema sein, da wir deutlich unter den steuerlichen Freigrenzen bleiben.
Vielmehr geht es um die Frage des Kontos.
Da ein privates Konto naturgemäß viele Probleme mit sich bringen kann (Insolvenz, Erbfall etc.) wollen wir gerne ein (weiteres) Konto auf die Löschgruppe eröffnen. Nach Ansicht des VdF NRW wird von den dortigen Juristen und Steuerfachleuten dieser Teil der Löschgruppe bzw. diese kameradschaftlichen Ausgaben als nicht rechtsfähiger Verein angesehen. Auch wurde von einem Teilnehmer bei einem der vom VdF veranstalteten Vereinsrechtsseminare gesagt, dass man auf diesen nicht rechtsfähigen Verein ein Konto eröffnen kann.
Nun sind wir aber bei 2 Banken abgeblitzt, die das für nicht rechtsfähige Vereine verweigern.
Wie handhabt ihr das?
Gibt es hier im Forum Bänker oder andere Finanzfachleute, die mir hier weiterhelfen können, ob man dies doch - und ggf bei welcher Bank- hinbekommen kann?
Gruss
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