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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr darf Ordnungsdienst nicht übernehmen | 49 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 763441 | ||
Datum | 29.05.2013 10:38 MSG-Nr: [ 763441 ] | 24848 x gelesen | ||
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Link Die Feuerwehr ist zu verkehrslenkenden Maßnahmen nicht berechtigt. So steht es in einem Brief vom Bezirksbrandmeister Andreas Spahlinger vom Regierungspräsidium Tübingen an die Feuerwehren. Der Landtagsabgeordnete Klaus Burger soll sich außerdem darum kümmern, ergänzt Striegel, der auf das Nachbarbundesland Bayern verweist. Denn dort eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, dass Feuerwehrangehörige zur Sicherung von Einsatzstellen und Veranstaltungen Befugnisse der Polizei ausüben können. Das wäre auch eine gute Lösung für Baden-Württemberg, sagt Striegel und für Bad Saulgau. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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