Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Entsendung von Feuerwehren - rechtliche Grundlagen | 24 Beiträge |
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 763847 |
Datum | 04.06.2013 07:25 MSG-Nr: [ 763847 ] | 8473 x gelesen |
Themengruppe: | Hochwasser 2013 |
Servus,
mittlerweile werden ja mehr und mehr Feuerwehren in die Katastrophenregionen geschicxkt um zu helfen. Auch aus unserem Landkreis sind Helfer mit dabei.
Jetzt würde mich mal interessieren, wie das ablüft mit der gesetzlichen Absicherung solcher Einsätze.
Lt. den deutschen Feuerwehrgesetzen sind die Feuerwehren doch kommunale Einrichtungen. Die Einsatzkosten und die Fahrzeuge werden ja, bis auf wenige Ausnahmen, von diieen Kommnen getragen. Bei solchen Einsätzen haben dann die FM(SB) die Pflicht zu solchen Einsätzen zu kommen, aber auch das Recht auf Freistellung vom Arbeitsplatz und auf Erstattung des Lohnausfalls.
Wie schaut es jetzt da bei solchen überörtlichen Hilfeleistungen aus? Wenn, dann müssen ja die Gemeinden ihr OK geben, wenn solche Hilfeleistungskontingente in Marsch gesetzt werden. Wer bezahlt dann die Folgekosten? Gibt es da Staatsverträge, wo die Bundesländer über Katastrophenschutzgesetze das untereinander regeln?
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
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| 04.06.2013 07:25 |
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Anto7n K7., Mühlhausen | |