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Kreisbrandrat
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1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
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Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaAbsolute Verpflichtung der Gemeinde zu Beschaffungen22 Beiträge
AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern767289
Datum13.07.2013 09:46      MSG-Nr: [ 767289 ]3784 x gelesen

Servus Anton,

Geschrieben von Anton K.
Im Forum ist ja auch ein bayrischer KBR aktiv unterwegs. Vielleicht kann der mehr dazu sagen. ;-)
ich werd's jedenfalls versuchen...

Geschrieben von Anton K.
soweit ich weiß, ist da das Landratsamt die Aufsichtsbehörde über die Gemeinden.
Stimmt, der sogenannte "staatliche Teil" des Landratsamtes ist quasi die Aufsichtsbehörde über die kreisangehörigen Gemeinden. Da gibt es in jedem Fall ein Sachgebiet "Kommunalaufsicht", aber auch die anderen staatlichen Sachgebiete (wie z.B. die Untere Straßenverkehrsbehörde, das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz, die Untere Wasserbehörde... und wie sie alle heißen) über hier Aufsicht über die Kommunen aus. Inwieweit dann tatsächlich Maßnahmen gegen Kommunen veranlsst werden, hängt manchmal auch von den politischen Strukturen ab... ich kenne aber ein Landratsamtamt, das vor einigen Jahren gegenüber einer kreisangehörigen Gemeinde sogar im Wege der kommunalaufsichtlichen Ersatzvornahme vorgegangen ist (war aber kein Brandschutzthema).

Geschrieben von Anton K.
Bei uns in Bayern bekommt ja der KBR als "oberster Feuerwehrler" des Landkreises mit, ob z.B. eine DL benötigt wird. Er informiert dann im Landratsamt den Sachgebietsleiter für Brand- und Katastrophenschutz. So ist´s halt mal außerhalb der Gemeinde offiziell.
Aufgabe des KBR ist unter anderem die Beratung des Landkreises/ des Landratsamtes wie auch der Gemeinden in Angelegenheiten des abwehrenden Brandschutzes.

Klar sollte er mitbekommen, wenn in einer Kommune ein Hubrettungsfahrzeug benötigt wird, die Frage ist nur: über welchen Weg? Meistens - zumindest kenne ich das so - wird die Info über konkrete Bauanträge kommen, wenn eben der zweite Rettungsweg auf einmal über ein Hubrettungsfahrzeug sichergestellt werden soll (und den Mitarbeitern des Kreisbauamtes das auffällt). Mein Weg ist dann in der Regel - aber eher selten, weil in meinem Landkreis insgesamt sieben Hubrettungsfahrzeuge stehen - meine Bedenken hierzu mitzuteilen. Ergebnis war in aller Regel die Herstellung eines zweiten baulichen Rettungsweges.

Ein anderer Weg ist die Information über die kommunale Bauleitplanung. Hier wird bei uns ein KBM eine entsprechende Stellungnahme abgeben, vor allem eben dann, wenn aufgrund der zugelassenen Bebauung die Notwendigkeit eines Hubrettungsfahrzeuges absehbar ist.

Geschrieben von Anton K.
Und, naja, gleich muss dann die DL auch nicht beschafft werden.
Ich kenne zumindest einen Fall (ich meine sogar aus der Oberpfalz), wo eine Kommune nachträglich zum Kauf einer DLK verpflichtet wurde. Wurde durch Urteil des VG Regensburg auch so bestätigt.

Geschrieben von Anton K.
Im BayFwG steht sinngemäß drin, dass die Gemeinden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit Feuerwehren unterhalten müssen.
Dieser Passus gibt von Zeit zu Zeit immer wieder Anlass zu trefflichen Diskussionen, wobei das im Endeffekt bedeutet: Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes (Grundschutzes) innerhalb der Gemeinde. Das muss eben eigentlich gewährleistet sein, kann für manche - vor allem finanzschwache - Kommune aber auch tatsächlich ein Problem darstellen. Wobei einige Gemeinden erst einmal den Grundsatz verinnerlichten müssten "Pflichtaufgaben vor freiwilligen Aufgaben". Das klappt landauf landab meines Erachtens noch nicht so wirklich... :-(

Geschrieben von Anton K.
Ein wunderbarer Gummiparagraph.
Wie man ihn halt so auslegt :-)

Geschrieben von Anton K.
Also, Kontrollorgane gibt´s, und die sicher in gant Deutschland irgendwie auf die gleiche Art wie die von mir geschilderte.
Die gibt es, eigentlich in ganz D...

Gruß
Markus

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