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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | rechtliche Bindung GUV, vfdb usw.... | 6 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 767393 | ||
Datum | 15.07.2013 12:07 MSG-Nr: [ 767393 ] | 3605 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Christian T.--- Die GUV-I und die VFDB RL haben selbstverständlich keine rechtliche Bindung ..... Hallo, helft mir, aber als ich das gelesen hab wurde ich doch ein wenig stutzig. Sind es nicht genau diese Vorgaben und Richtlinien (GUV-I...., vfdb, BGR/GUV-R, o.ä.) die im Falle eines Falles von der Staatsanwaltschaft zu Grunde gelegt werden? Ich habe letztens danach gefragt, nach welcher Vorgabe ich mich bezüglich "Wartungsintervallen von Atemschutzgeräten" halten muss (GUV-I 8674, GUV-R190, vfdb08/04, Gerätewarthandbuch), da hier unterschiedliche Angaben bzw. Verweise genannt werden. Wenn nun aber genau diese oben genannten Regelwerke nicht rechtsverbindlich sind, nach was richte ich mich denn dann? Ist es dann am Ende doch das Gerätewarthandbuch des Herstellers, was die größte Aussagekraft und Verbindlichkeit aufweißt? Oder ist es so, dass GUVen für den einen Gültigkeitsbereich keine rechtliche Bindung, für andere Bereiche aber sehrwohl eine rechtliche Bindung aufweisen? Bin da jetzt ein bissl verwirrt, denn warum machen wir dann Leiter-, Elektro- und div. andere Prüfungen, wenn diese nach GUV nicht rechtsverbindlich sind? Oder ergibt sich die rechtliche Bindung noch durch irgendwelche anderen Regularien, an die ich gerade nicht denke? Oder sind die ganzen GUVen nur "Spielregeln" der Unfallkassen und BGen, die sagen: "Wenn Du die Spielregel nicht eigehalten hast, zahlen wir im Falle eines Unfalls nicht"? Vielen dank für eure Hilfe und Aufklärung. markus | ||||
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