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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bereitstellen von Gesetzeskommentaren gegenüber Führungskräften | 4 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 768764 | ||
Datum | 29.07.2013 18:35 MSG-Nr: [ 768764 ] | 3534 x gelesen | ||
Beim Lesen eines Auszugs aus einer Kommentierung des LBKG RLP in der aktuellen Brandhilfe fiel mir folgender Satz auf: Der komplette Beitrag mit weiteren Praxishinweisen findet sich im Kommentarbeitrag "ABC der Feuerwehr"; es wird davon ausgegangen, dass dieser Kommentar, den Anforderungen der Rechtsprechung an die Informationspflicht von Ehrenbeamten entsprechend, jeder Führungskraft der Freiwilligen Feuerwehr als unverzichtbares "juristisches Handwerkszeug" zur Verfügung steht. Wer bekommt bei euch solche "unverzichtbaren juristischen Handwerkszeuge" zur Verfügung gestellt? Wie umfangreich? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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