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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaHäusliche Alarmbereitschaft ist Arbeitszeit36 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen769832
Datum09.08.2013 13:55      MSG-Nr: [ 769832 ]8656 x gelesen

Hallo,

geschrieben von Christoph R.:
wie soll dass denn funktionieren?

ZuFü FF 2 Wochen Schule
BIA BF 16 Wochen Schule

Das stimmt so ja nun auch nicht so ganz, denn der ZF FF geht ja nicht direkt nach der Aufnahme oder dem TM 2 zum ZF-Lehrgang. Heißt also bei absolvierten FF-Führungslehrgängen TF-Lehrgang + GF I und II + ZF I + II = 5 Wochen zzgl. sonstiger Lehrgänge (in manchen Bundesländern auch mehr).

Aber davon ab würde ich den hauptamtlichen gD/hD auch nicht wirklich mit dem FF Zug oder Verbandsführer gleichstellen wollen. Der Hauptamtliche ist logischerweise einfach (erheblich) "tiefer in der Materie", was schlicht zu repektieren ist.


Gruß

Daniel

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