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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaZu Recht mit Blaulicht unterwegs? war: Alarmserver - Was ist zu ...29 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen770628
Datum19.08.2013 11:15      MSG-Nr: [ 770628 ]9375 x gelesen

Hallo,

gehört zwar nicht direkt zum Thema / zur Frage, aber, geschrieben von Wolfgang B.:
Die Alarmierung über einen Alarmserver ist keine anerkannte Alarmierung im herkömmlichen Sinne,
daher Vergleiche das:

Ist das jetzt wieder eine bayrische Spezialität? Oder anders: In der Regel wird doch eine SMS-Alarmierung resp. -Benachtrichtigung zusätzlich verwendet, d.h. z.B. zusätzlich zur Sirene. Soll nun ein FA als nicht alarmiert gelten, weil er sich außerhalb des "Hörbereichs" der Sirene aufhält (der mit dem DME/FME gilt aber als alarmiert?)


Überhaupt wirft der Artikel bei mir diverse Fragen auf, zitiert aus dem verlinkten Artikel:

"Bei einer SMS handelt es sich nicht um eine Alarmierung. Die gibt es nur via Sirene oder Funkmeldeempfänger. Die SMS sei nur eine Information darüber, das sich ein Unfall ereignet habe. Das sei lediglich ein Benachrichtigungsservice, der von den Feuerwehren beantragt worden war.

Eine Benachrichtigung, wenn kein Einsatz notwendig ist? Was für einen Sinn soll das haben? Und weiter:

"Soll heißen: Wenn jemand aufgrund einer solchen SMS mit Blaulicht also ohne Alarmierung zu einem Einsatz fährt und einen Unfall verschuldet, dann hätte das juristische Folgen.

Genau diese Frage steht jetzt auch bei Loibl im Raum. Gemunkelt wird in Feuerwehrkreisen, dass er gar nicht von der ILS im Rahmen der Alarmierungskette gerufen worden sei, sondern über Funk von dem Unfall erfahren und sich dann entschieden habe, mit Blaulicht zu dem Einsatz zu fahren. Bei einer etwaigen juristischen Auseinandersetzung könnte das eine Rolle spielen. Dazu der Sprecher der Polizei, Stefan Scheibenzuber: Lediglich Polizeibeamte können selbst entscheiden, ob sie mit Blaulicht fahren. Bei Rettungskräften wie denen der Feuerwehr müsse eine Alarmierung vorliegen. Alles steht und fällt damit, so Scheibenzuber.

Ob es diese Alarmierung in Loibls Fall gegeben hat, wird jetzt geprüft. Sollte das nicht der Fall sein, dann handelt es sich um einen Rotlichtverstoß, nachdem es auch noch einen Unfall gegeben hat. Das kann dann richtig teuer werden, soScheibenzuber.


Sehr seltsame Aussagen eines Polizei-Pressesprechers. Ich kenne es von hier zunächst eher so, daß einerseits im Rettungsdienst Fahrten mit Sondersignal angeordnet werden - Weisungsbefugnis der RLS - weiterhin bei der Polizei meines Wissens nach auch. Gegenüber Kräften der Feuerwehr ist die FEL (/RLS) hingegen grade nicht weisungsbefugt, schon gar nicht gegenüber Führungskräften. Grade diese können sich daher, wenn sie denn meinen, das sei notwendig, selber einsetzen, ggf. auch, wenn sie über Funk von einem Einsatz Kenntnis erlangen (in diesem Fall also ohne Alarmierung). Hier könnte nun sicherlich im Nachhinein gerichtlich geprüft werden, ob das tatsächlich notwendig war und vor allem, ob hier die Nutzung von SoSi tatsächlich angezeigt war, die Voraussetzungen erfüllt waren. Die Pauschalaussage "Alles steht und fällt mit einer (förmlichen) Alarmierung" des Pressesprechers der Polizei halte ich deswegen auch für weit aus dem Fenster gelehnt. Und die Schlußfolgerungen übrigens auch: Vielleicht handelt es sich bei der Fahrt mit SoSi an sich um etwas wie z.B. einen Verbotsirrtum, ggf. Mißbrauch von Sonderrechten o.ä., aber bei dem Einfahren in die Rotlicht zeigende Kreuzung mit SoSi - eines zweifellos grundsätzlich Berechtigten, nicht von jemandem, der sich aus "Jux" ein Magnetblaulicht aufs Dach gestellt hat - dann einen normalen Rotlichtverstoß zu konstruieren? Wie geschrieben: Seltsam.


Gruß

Daniel

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