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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufsfeuerwehrmitglied in einer freiw. Feuerwehr | 16 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8S., Lehrte / Niedersachsen | 771001 | ||
Datum | 21.08.2013 14:52 MSG-Nr: [ 771001 ] | 9884 x gelesen | ||
Guten Tag, als Beamter des Landes Niedersachsen (Berufsfeuerwehrmann/Rettungsassistent) hat man eine Fürsorgepflicht und Garantenstellung gegenüber dem Bürger. Dieses gilt hauptsächlich im Dienst, aber ja auch irgendwie in der Freizeit. Wie sieht das als Mitglied in einer freiwilligen Feuerwehr aus? Folgendes Szenario könnte passieren: Es kommt zu einem Schadensereigniss mit Personenschäden. Grund ist hierfür, dass das örtliche Hubrettungsgerät aufgrund von fehlenden ausgebildeten Personal nicht zur Einsatzstelle gefahren werden kann. Jetzt wird natürlich in alle Richtungen ermittelt und es kommt heraus, das sich im Feuerwehrhaus ein Berufsfeuerwehrmann befand, der das Hubrettungsgerät aufgrund seiner Berufes/Ausbildung zum EO fahren konnte. Da er aber in seiner freiwilligen Feuerwehr keine extra "interne" Ausbildung/Fahreinweisung bekommt, darf er das Hubrettungsgerät nicht fahren und bedienen. Was denkt ihr, was mit dem passieren wird? Hat jemand ähnliche Erfahrungen in seiner freiwilligen Feuerwehr? Freue mich über zahlreiche Beiträge. Schöne Grüße Christoph | ||||
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