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Landesfeuerwehrverband
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFörderung des Ehrenamts soll Staatsziel in Bayern werden11 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW771086
Datum22.08.2013 11:31      MSG-Nr: [ 771086 ]4547 x gelesen

"Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl." - so soll es in Zukunft in der bayerischen Verfassung stehen und dem Ehrenamt mehr Gewicht verleihen.

Bei der Landtagswahl am 15. September 2013 entscheiden die Wählerinnen und Wähler nicht nur über die zukünftige Zusammensetzung des bayerischen Parlaments, sondern - per Volksentscheid - auch über fünf neue Staatsziele, die künftig Verfassungsrang erhalten sollen.

So will unter anderem eine Initiative, bestehend aus Mitgliedern fast aller Fraktionen des Bayerischen Landtags, erreichen, dass in Artikel 121 der Verfassung des Freistaats Bayern die Förderung des Ehrenamts als Staatsaufgabe aufgenommen wird. Bisher verpflichtet der Artikel 121 lediglich alle Bürger zur Übernahme von Ehrenämtern, insbesondere als Vormund, Waisenrat, Jugendpfleger oder Schöffe. Nun soll er um den Satz "Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl" ergänzt werden.

Quelle LFV Bayern

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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