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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Mastwurf Pflicht? | 24 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 771223 | ||
Datum | 24.08.2013 09:45 MSG-Nr: [ 771223 ] | 7474 x gelesen | ||
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Geschrieben von Stephan S. Erklär mir mal bitte wie du das genau meinst. Danke Gelegter Mastwurf, kein gestochener, den kannst du dann an jeder Position der Leine machen und hast dann ein Ende zum Fixieren am Fahrzeug, ein Ende zum Fixieren an Geländer, Baum, was weiß ich... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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