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RubrikAusbildung zurück
ThemaMastwurf Pflicht?24 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen771223
Datum24.08.2013 09:45      MSG-Nr: [ 771223 ]7474 x gelesen
Infos:
  • 24.08.13 FwDV 1

  • Geschrieben von Stephan S.Erklär mir mal bitte wie du das genau meinst. Danke

    Gelegter Mastwurf, kein gestochener, den kannst du dann an jeder Position der Leine machen und hast dann ein Ende zum Fixieren am Fahrzeug, ein Ende zum Fixieren an Geländer, Baum, was weiß ich...

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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