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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrbedarfsplan jetzt auch in Bayern gefordert53 Beiträge
AutorHolg8er 8E., Hofheim / Bayern771375
Datum26.08.2013 07:04      MSG-Nr: [ 771375 ]18437 x gelesen

Hallo Andreas,

es gibt ja Kann und Muss Gesetze. Lese ich die Bekanntmachung Geschrieben von ---Bayerischen Staatsministeriums
des Innern--- sollen die Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen, so fällt es mir schwer, daraus ein Muss abzuleiten.

Im Steuerrecht würde bei einem Muss der Satz wie folgt lauten: "sind durch die Gemeinden Feuerwehrbedarfspläne aufzustellen".

In der jetzigen Formulierung mit "sollen" und "grundsätzlich" tue ich mir da schon schwer. Warten wir mal die Erläuterung zu dieser Bekanntmachung ab.

Davon abgesehen werden diese Feuerwehrbedarfspläne immer als Schreckensgespenst angesehen und so getan das manchmal, meistens oder immer am Bedarf vorbei größere und in der Anzahl überhaupt nicht gebrauchte Fahrzeuge angeschafft wurden. Das sehe ich nicht so.

Für uns, wenns denn so kommt, gibt es einfach eine Grundlage auf der dann die Entscheidungen getroffen werden. Und wir uns in der Argumentation leichter tun.

mkG

Holger Eiring

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