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RubrikSonstiges zurück
ThemaTIBRO: Brandschutzbedarfspläne gesucht23 Beiträge
AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern771766
Datum29.08.2013 15:04      MSG-Nr: [ 771766 ]11720 x gelesen
Infos:
  • 09.01.14 Risikoanalyse Springe 2013 (Region Hannover)
  • 09.01.14 BSBP Springe 2013 (Region Hannover)
  • 09.01.14 BSBP Springe 2013 (Region Hannover)
  • 09.01.14 BSBP Berchtesgaden 2012
  • 29.08.13 BSBP Stadt Karlsruhe
  • 29.08.13 BSBP Hildesheim Teil 1

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Hallo zusammen,

    unser dem ein oder anderen bereits bekanntes Forschungsprojekt TIBRO bittet um Mithilfe: Wir würden uns über die Zusendung eures Brandschutzbedarfsplanes (oder wie immer das bei euch heißt) freuen.

    Um einen realistischen Überblick über den Status Quo in der Bedarfsplanung in Deutschland zu erhalten, führen wir eine methodologische Auswertung bestehender Bedarfspläne durch.
    Ziel ist es dabei, abschätzen zu können, welche Planungs- und Ermittlungsverfahren wie häufig aktuell in der Fläche angewendet werden und wie sich das methodische Vorgehen bei der strategischen Bedarfsplanung für Feuerwehren heute allgemein darstellt.
    Dazu bitten wir um Unterstützung: Bitte sendet uns den Brandschutz-/Feuerwehrbedarfsplan u.ä. eurer Kommune zu.

    Dadurch können wir möglichst viele Bedarfspläne berücksichtigen und eine ausreichend große Stichprobe bilden. Gerne verwenden wir auch ältere, nicht mehr aktuelle Bedarfspläne, mittels denen wir Entwicklungen in den einschlägigen Verfahren über die Zeit (Fortschreibung der Pläne über die Jahre) nachvollziehen können.

    Bitte sendet die Unterlagen an ridder(at)uni-wuppertal.de.

    vollständige Info: Offizielle Meldung

    mkG
    Adrian Ridder

    Take Care, Be Careful, Stay Safe!


    deutscher Teil von firetactics.com

    atemschutzunfaelle.eu

    "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
    offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
    Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
    auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
    dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
    Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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