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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausschluss: Rechtslage in Bayern - war: Feuerwehrmann klagt gegen Ausschluss aus der Feuerwehr | 9 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 772383 | ||
Datum | 08.09.2013 12:40 MSG-Nr: [ 772383 ] | 3704 x gelesen | ||
Hallo Sebastian, Geschrieben von Sebastian K. Das es im konkreten Fall vors Verwaltungsgericht geht, ist in NRW anders zu werten als in anderen Ländern, denn dort ist derzeit kein Widerspruchsverfahren vorzuschalten. Bei Austrittsverfahren in anderen Ländern stünde man also jetzt an der Stelle, wo erstmal ein Widerspruch eingelegt wird, also quasi erst Schritt 1 nach dem Rauswurf. auch in Bayern ist hierfür vor einigen Jahren das Widerspruchsverfahren abgeschafft worden. Hier geht es also auch gleich "ans Gericht". Gruß Markus | ||||
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