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Thema | Ist das eine satzungsgemässe Aufgabe eines Feuerwehrvereins? | 43 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 773067 | ||
Datum | 17.09.2013 20:36 MSG-Nr: [ 773067 ] | 7727 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M. das war eine Entscheidung der Stadt und wurde auch aus dem Haushalt der Stadt finanziert. Weiß ich nicht, aber gehe davon aus. Geschrieben von Jürgen M. In dem obigen Beispiel liegt die Rechtslage ist das etwas anders. Sicher ? Weil: Geschrieben von Jürgen M. Sofern der Feuerwehrverein der die Umstellung finanziert gemeinnützig ist dürfte das ein steuerrechtliches Problem sein. In dem von Dir verlinkten Artikel ist lediglich von Kennzeichen die Rede, es kann sich also rein theoretisch lediglich um das Blechschild an sich handeln. Und ob ich jetzt Pressluftfanfaren, Flammschutzhauben oder ein Blechschild finanziere...? Gruß Andi | ||||
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