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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | KFZ Sicherheitsgurt in Fw Fahrzeugen PFLICHT? | 31 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 773912 | ||
Datum | 01.10.2013 18:36 MSG-Nr: [ 773912 ] | 11356 x gelesen | ||
Hallo zusammen, hier mal eine kurze Frage und Bitte um KURZE Antwort. Sind Sicherheitsgurte in Feuerwehrfahrzeugen Pflicht oder gibt es eine Ausnahmegenehmigung? Ich meine keine älteren Fahrzeuge, sondern Fahrzeuge neueren Datums, die mit Sicherheitsgurt ausgestattet sind. Folgender Sachverhalt. KFZ geht in die Werkstatt (Inspektion, Wartung, TÜV oder was auch immer). Der Werkstattleiter gibt an, das das Schloss vom Sicherheitsgurt am Fahrersitz defekt ist und legt das Fahrzeug still. Feuerwehrmann XY darf diese Sache nicht prüfen. Werkstatt bestellt Ersatzteile - Dauer "ein paar Tage". Kann es rechtlich sein, das wegen eines mutmaßlichem defekten Schloss am Sicherheitsgurt ein Feuerwehrfahrzeug für mehrere Tage außer Betrieb genommen wird oder gibt es Ausnahmegenehmigungen? Bitte keine Diskussion über den Sinn von Sicherheitsgurten in Feuerwehrfahrzeugen. Davon bin auch ich überzeugt Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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