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Unfallverhütungsvorschrift
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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaEinsatzkleidung72 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen774646
Datum11.10.2013 08:47      MSG-Nr: [ 774646 ]18726 x gelesen
Infos:
  • 11.10.13 FwDV 1 (ab Seite 8 geht es um PSA)
  • 11.10.13 Sicher im Einsatz (UK NRW)
  • 06.10.13 Bahn frei für die UVV Feuerwehren

  • Ich hab mich in den letzten Tagen mal damit beschäftigt, was denn richtige und falsche Schutzkleidung sind. Und hab da ein paar interessante Quellen gefunden. Wenn ich mich recht erinnere gilt bei der UVV, dass man sich an die FwDVen zu halten hat. Demnach besteht immer Helmpflicht:

    Geschrieben von FwDV 1, Seite 82.1 Mindestschutzausrüstung
    1. Feuerwehrschutzanzug
    2. Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
    3. Feuerwehrschutzhandschuhe
    4. Feuerwehrschutzschuhwerk
    Hervorhebungen durch mich

    Als besonders hilfreiche Quelle kann ich jedem nur diese Broschüre der UK NRW empfehlen. Hier ist sehr gut erklärte, was man in welcher Situation tragen sollte. Es gibt auch ab Seite 24 ein Kapitel zum Thema "Warnkleidung".

    Wenn man sich nicht sicher ist, kann man auch jederzeit bei seiner (F)UK nachfragen, wie man es dort sieht. Ich hab bisher immer schnell sehr hilfreiche Antworten erhalten :-)

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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