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Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
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Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
Thema(H)LF, wozu?, war: VRW Concept Car87 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW775145
Datum18.10.2013 15:40      MSG-Nr: [ 775145 ]35523 x gelesen
Infos:
  • 19.10.13 Normung im Umbruch - RLP 2005 - LFI PLattner

  • Geschrieben von Steffen W.Es gibt ja die Zusatzbeladungsmodule A-N nach Din 14800-18, diese sind als mögliche Zusatzbeladungen für Löschfahrzeuge vorgesehen. Warum also sollte es ein Problem darstellen, wenn ein normgemäßes Fahrzeug mit einem normgemäßen Zusatzbeladungsmodul ausgerüstet wird? Die Gewichtsproblematik ist mir durchaus klar aber gehen wir mal davon aus, daß wir im Rahmen der 8,5t bleiben die nach Norm erlaubt sind. Warum ist das so verwerflich?


    Nochmal, weil ich nicht weiß, was es daran nicht zu verstehen gibt:
    1. Das MLF (StLF 10/6) wurde gefordert, um ein Löschfahrzeug jenseits des TSF-W aber unter 7,5 t zu haben. Dazu sollte das Fzg quasi dem TSF-W mit fest eingebauter FP entsprechen.
    2. Die Entwicklung der Zusatzbeladungssätze (bzw. Wünsche) hat nichts mit einzelnen Fahrzeugen zu tun - sonst könnte man ja auch eine Schiebleiter auf dem TSF oder TSF-W (ich weiß, das gibts).
    3. Fahrzeuge die taktisch grundsätzlich für einen Bereich ungeeignet sind, werden nicht besser, wenn man die mit Einzelteilen aufpimpt.

    Die Spirale wird sich so lange weiter drehen, bis uns endgültig die Größen und Kosten der Autos samt diverser Feuerwehren um die Ohren fliegen. (Davor warne ich seit vielen Jahren, und immer mehr tritt genau das ein, was ich so ca. 2002 herum alles als Folgen der "2. Typenreduzierung" vorhergesagt habe.)
    Dass man vielerorts offensichtlich glaubt, im NA sitzen - freundlich ausgedrückt - weltfremde Theoretiker, die eh nicht wissen, was die Praxis braucht, ist mir bekannt.


    Geschrieben von Steffen W.Die "Hauptlinie" TSF/KLF --> MLF --> HLF10 ist ja auch ansich schlüßig.

    ja, wenn man beachtet, dass wenn man die Beladung vom LF 16/12 haben will/muss, weil die Taktik das erfordert, man nunmal schon vor 2002 bei jenseits von 12 und oft auch über 13,5 t (aus meiner Erinnerung die letzte Normgrenze vor dem HLF 20/16) war....


    Geschrieben von Steffen W.MLF mit Schiebeleiter habe ich noch nicht gesehen
    http://www.feuerwehr.de/fahrzeugdatenbank/info.php?id=486&bid=&b=3&PHPSESSID=kju5bfmfqqmg4oic98d35b8kgoohnrs6

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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