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Polizei
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themawann Müller, Meier, Schulze zur ''die Feuerwehr'' werden   34 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen775325
Datum22.10.2013 08:55      MSG-Nr: [ 775325 ]14325 x gelesen

Geschrieben von Marcel N.Die Frage nach dem berechtigten Interesse ist schwer zu beantworten. Ähnlich wie die Frage nach Nutzung von Sonderrechten. Es sollte endlich einmal geklärt werden wann Müller, Meier, Schulze zur ''die Feuerwehr'' werden.
In Bezug auf die StVO: Früher haben wir die Kraftfahrerbelehrung von der Pol durchführen lassen. Die haben immer betont, dass wir, sobald wir dienstlich tätig werden "die Feuerwehr" sind. Das heißt, dass du ab Alarmierung Sonderrechte gem. §35 StVO in Anspruch nehmen kannst, sofern du die Vorraussetzungen erfüllst (zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, dringend geboten, unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung). Wichtig ist dabei: Sonderrechte sind nicht Wegerechte! Für jeden Fehler, den du begehst musst auch du dich verantworten. Erwarte nicht, dass dir im Streitfall irgendjemand hilft (am ehesten vielleicht noch ein Feuerwehrverband, der das Thema auch geklärt haben will).

In Bezug auf Leistungen der UK: Sobald dein Melder geht bist du versichert. Auch wenn du dich beim Anziehen der Hose in deiner Wohnung verletzt. Gilt aber nur im Einsatzfall, auf dem Weg zum normalen Dienst beginnt der versicherte Weg erst an der Haustür.

In Bezug auf die Mitgliedschaft: Sobald dich der nach Landesrecht Befugte in die Feuerwehr aufgenommen.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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Geändert von Christian R. [22.10.13 08:56] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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