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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaGefahrgutschein wg. verlastende Geräten auf dem Fahrzeug, war: Richtiges Abstellen eines Stromerzeugers   71 Beiträge
AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern775620
Datum25.10.2013 12:45      MSG-Nr: [ 775620 ]14445 x gelesen
Infos:
  • 25.10.13 Informationsblatt Gefährliche Güter auf Einsatzfahrzeugen

  • Geschrieben von Jürgen M.meine Frage hat sehr wohl was mit Feuerwehrs zu tun Meiner Meinung nach nicht. Hier geht es nur darum, ob eine Kennzeichnung erfoderlich ist oder nicht. Wir (die Feuerwehr) sind aber aber nicht für eine ordnungsgemäße Kennzeichnung zuständig, sondern nur für die Bekämpfung der daraus entstehenden Gefahren. Es macht für meine Einsatztaktik keinen Unterschied, ob der LKW mit Yacht nun nach ADR, wegen 1050 Liter Diesel gekennzeichnet ist oder nicht, weil es nur 200 Liter Diesel und 8 Propanflaschen (á 30kg) sind. Ne, es macht schon einen Unterschied, aber den seh ich ja erst wenn es rumst...

    Geschrieben von Jürgen M.für Feuerwehrs sicherlich interessant ist das es gekennzeichnet ist und was denn das dann heißt.

    Geschrieben von Jürgen M.Dein Einwand ist daher unbegründet dazu erspare ich mir jetzt meinen Kommentar...

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    Geändert von Thomas B. [25.10.13 12:46] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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