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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaGefahrgutschein wg. verlastende Geräten auf dem Fahrzeug, war: Richtiges Abstellen eines Stromerzeugers   71 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP775654
Datum25.10.2013 14:38      MSG-Nr: [ 775654 ]13560 x gelesen
Infos:
  • 25.10.13 Informationsblatt Gefährliche Güter auf Einsatzfahrzeugen

  • Geschrieben von Udo B.Sollte man wissen ... :)
    Auch wenn in der Realität die Kontrolldichte hier gegen Null tendiert.
    Eben deshalb denke ich, das ist nutzloses Partywissen für Feuerwehrleute und auch -führungskräfte, Gerätewarte etc.. Und sollten die Kontrollorgane ihre Erwägungen dahingehend ändern, die Kontrollen zu verschärfen, um in Feuerwehr-/HiOrgfahrzeugen dem Austritt von bei aktuellen Stromerzeugermodellen ganzen 7-12l Kraftstoff (oder hat einer mehr?) bzw. Teilen davon vorzubeugen oder zu schauen, ob nach etwas zittrigen Betanken auch wirklich die Kraftstoffspritzer liebevoll aufgewischt wurden, muss man sich eher fragen, ob die nicht selbst unter erhöhtem Kraftstoffaustritt im Köpfchen leiden, als da irgendwelche großartigen Handlungsempfehlungen an die Feuerwehren zu richten. Denn so liest sich so manches hier, auch wenn am Ende die Schlußfolgerung kommt:
    Geschrieben von Udo B.Das ist ein ganz anderes Thema ... ;)

    Denn Ursprung war ja schon folgendes:
    Geschrieben von Markus K.Im Maschinistenlehrgang wurde mal erzählt, dass wenn der Kraftstoffhahn offen ist, man eigentlich nicht fahren darf bzw. einen Gefahrgutschein benötigt.Da hat also schon mindestens ein Ausbilder sein nutzloses Partywissen zum Lehrgangsinhalt gemacht. Und was deutsche Feuerwehren nach solchen Aussagen so alles zustande bringen, wenn sie dann noch mit nicht ganz so alltäglichen Rechtsnormen unterfüttert werden, und dann auf dem Weg der eigenen Recherche von auszutauschenden Tankdeckeln und individuellem Nachweis des Nichtaustritts bei Vollbremsung lesen, will ich gar nicht weiter nachdenken...

    Die einzige richtige Umgehensweise mit dieser Problematik:
    Geschrieben von Steffen W.Gekonntes Ignorieren
    Wenn beim nächsten Mal wieder KatS-Einheiten zum Fluteinsatz gerufen werden, und die Verpflegungstruppen Lunchpakete mit Bananen in den Fahrzeugen verstauen, wird wahrscheinlich noch jemand auf die Idee kommen, den Nachweis der korrekten Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2257/94 der Kommission vom 16. September 1994 zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Bananen zu überprüfen, bevor der hungrige Sandsackschlepper reinbeißen darf.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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