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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Ab wann genau ist es eine Ortsfeste Landfunkstelle (oLFS)? | 12 Beiträge | ||
Autor | Marc8el 8S., Barntrup / NRW | 776074 | ||
Datum | 30.10.2013 13:50 MSG-Nr: [ 776074 ] | 6367 x gelesen | ||
Hallo zusammen, ich habe schon einmal im Netz geguckt, aber bin nicht wirklich fündig geworden. Kann mir einer die Frage beantworten, ab wann man von einer ortsfesten Landfunkstelle im Sinne der BOS spricht? Es stellen sich mir da so Fragen wie: Ist es eine oLFS, wenn ... - ... das FuG fest verbaut ist (z.B. in einem Funktisch)? und/oder - ... die Antenne fest mit dem Gebäude verbaut ist? Oder kann man es als mobile Funkstelle sehen, wenn ... - ... das FuG fest ein einem Tisch verbaut sein darf, aber einen Stecker als Stromversorgung besitzen muss und/oder - ... das Fug ortsveränderbar sein muss (inkl. Antenne und Strom über Stecker) Mir geht es um die Ausstattung unserer Feuerwehrgerätehäuser mit Tetra-Geräten und ein Pro/Contra für/gegen die Anmeldung einer oLFS (mit evtl. folgendes Kosten). Wann muss abngemeldet werden und wann kommen wir ohne aus...? Danke für die Antworten ;) | ||||
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