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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzfähigkeit nach Unfall5 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY776797
Datum08.11.2013 13:33      MSG-Nr: [ 776797 ]4269 x gelesen

Hallo Forum,

bei einem Freizeitunfall verliert ein Mitglied einer FF zwei Zehen an einem Fuß. Nach seiner Gesundung möchte er wieder Dienst in seiner FF machen.
Jetzt möchte ich mal in die Runde fragen, wie ihr das mit der Diensttauglichkeit seht?

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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