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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMecklenburg-Vorpommern: gewagte Worte zum Thema Pflichtfeuerwehr53 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg780667
Datum11.01.2014 09:36      MSG-Nr: [ 780667 ]15901 x gelesen

hallo,

gewagte Worte:

Zu 9. Stärkere Nutzung des gesetzlichen Instruments der Pflichtfeuerwehr

Das Instrument der Pflichtfeuerwehr ist im Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz verankert und wird von den Gemeinden bisher nicht als Möglichkeit zur Personalgewinnung, insbesondere zur Sicherung der Tageseinsatzbereitschaft genutzt.

Allerdings wird vielerorts das Modell der Pflichtfeuerwehr als gänzlich ungeeignet betrachtet, weil dienstverpflichteten Mitgliedern der fur den Feuerwehrdienst unabdingbare Einsatzwille fehlt und Pflichtfeuerwehren nur als echte Notlösungen eingerichtet werden.

Hier lohnt ein Blick ins Ausland: das Feuerwehrsystem der Schweiz beruht auf einer allgemeinen Dienstpflicht der Gemeindeeinwohner. Hier stellt die Freiwilligkeit die Ausnahme dar. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass die Schweiz mit rd. 1.800 nur knapp doppelt so viele Feuerwehren wie M-V hat, mit uber 100.000 Aktiven aber dreimal so viele Einsatzkräfte!

Gegebenenfalls muss durch eine Gesetzesnovelle die Rolle der Verpflichtung geändert und den Gemeinden die Scheu vor diesem Instrument genommen werden: bisher gibt es im Gesetz bei einem nicht gewährleisteten abwehrenden Brandschutz (mithin nicht ausreichender Mitgliederzahl oder nicht vorhandener Verfugbarkeit am Tage) nur die Möglichkeit eine Pflichtfeuerwehr statt einer Freiwilligen Feuerwehr aufzustellen. Hier sollte die gesetzliche Möglichkeit der Verstärkung der Freiwilligen Feuerwehr durch Dienstverpflichtete geschaffen werden. So könnte die Feuerwehr ihren Status als Freiwillige Feuerwehr beibehalten (z.B. solange die Mehrzahl der Mitglieder freiwillige Dienstleistende sind) und trotzdem auf das Instrument der Verpflichtung zuruckgegriffen werden.

Maßnahmen:

M18 Verstärkte Nutzung des Instrumentes Pflichtfeuerwehr durch die Gemeinden
M19 Erweiterung der Kontroll-, Berichts- und Aufsichtsmöglichkeiten der Rechtsaufsichtsbehörden
M20 Schaffung einer Regelung zur Verstärkung der Freiwilligen Feuerwehr durch Dienstverpflichtete

Quelle: p.gifMecklenburg-Vorpommern: Eckpunktepapier zur kunftigen Sicherstellung des Brandschutzes

da bin ich sehr skeptisch ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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Geändert von Jürgen M. [11.01.14 09:37] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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