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Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMecklenburg-Vorpommern: gewagte Worte zum Thema Pflichtfeuerwehr53 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY780693
Datum11.01.2014 16:16      MSG-Nr: [ 780693 ]9673 x gelesen

Servus,

Geschrieben von Linus D.Dieses Instrument existiert in anderen Bundesländern schon, z.B. in Bayern. Wie stark davon Gebrauch gemacht wird, weiß ich nicht.


das steht im BayFwG, ja. Aber da steht auch, dass man da Menschen und Geräte nur in begründeten Ausnahmesituationen durch den Einsatzleiter, nicht Bürgermeister, verpflchten, bzw. requirieren kann. Bis jetzt st mir kein Fall bekannt, wo das tatsächlich passiert ist. Denn sowas würde ganz schnell die Runde durch den Freistaat machen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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