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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Mecklenburg-Vorpommern: gewagte Worte zum Thema Pflichtfeuerwehr | 53 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 780785 | ||
| Datum | 12.01.2014 22:07 MSG-Nr: [ 780785 ] | 8913 x gelesen | ||
Geschrieben von Carsten S. Den diversen Artikeln über Pflichtfeuerwehren entnehme ich, daß stets "Aufwandsentschädigungen" gezahlt werden. Für Ba-Wü ist es so, dass zwischen den FM die (hypothetisch) dienstverpflichtet werden und den FM die sich freiwillig für dne Dienst gemeldet haben keinerlei Unterschied besteht. Die einen haben nur selbst einen Antrag auf Aufnahme gestellt, die anderen wurden durch durch die Gemeinde per Bescheid dienstverpflichtet. Das was danach kommt - Rechte und Pflichten - ist 1:1 das selbe. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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