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RubrikEinsatz zurück
ThemaLeute - löscht leiser!65 Beiträge
AutorFran8z-G8eor8g B8., Lippetal / Kreis Soest / NRW780974
Datum15.01.2014 06:31      MSG-Nr: [ 780974 ]16332 x gelesen
Infos:
  • 13.01.14 Martinhorn muss sein!

  • Hallo,

    Geschrieben von Daniel H.§38 StVO: "
    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden. "

    Zum schnelleren Erkennen des relevanten Textabschnittes unterstrichen.

    das blaue Blinklicht allein verpflichtet die Verkehrsteilnehmer aber nicht dazu sofort frei Bahn zu schaffen sondern nur in Verbindung mit dem Einsatzhorn.

    Gruß,
    F.-G.

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