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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt: Verwendung der Signalanlage per Dienstanweisung verboten | 39 Beiträge | ||
Autor | Jan 8P., Arnsberg / NRW | 782527 | ||
Datum | 04.02.2014 07:48 MSG-Nr: [ 782527 ] | 21060 x gelesen | ||
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Moin zusammen, ich bin heute morgen etwas erstaunt über diesen Artikel gestolpert: http://www.nw-news.de/owl/kreis_guetersloh/schloss_holte_stukenbrock/schloss_holte_stukenbrock/10330032_Ohne_Martinshorn_zum_Einsatz.html Kurzfassung: Wegen fehlender Anschnallgurte im 27 Jahre alten Fahrzeug untersagt der Löschzugführer per Dienstanweisung die Verwendung der Signalanlage im Einsatzfall. So zumindest der Pressebericht. Ist so etwas überhaupt rechtlich haltbar ? Ich persönlich denke, dass der Bericht etwas sehr überspitzt geschrieben ist, zumal laut Homepage der Löschzug Stukenbrock auch modernere Fahrzeuge besitzt. Trotzdem würde mich die rechtliche Einschätzung interessieren. Dieser Post gibt nur meine ganz private Meinung wieder und steht in keinem Zusammenhang mit irgendwelchen Organisationen, Institutionen, Firmen o.ä. | ||||
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