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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt: Verwendung der Signalanlage per Dienstanweisung verboten | 39 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 782612 | ||
Datum | 04.02.2014 22:07 MSG-Nr: [ 782612 ] | 11835 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sven N. Warum soll ich ehrenamtlich in einer unsicheren Kiste ausrücken, wenn ohnehin Todesrisiko wie Unfallrisiko um ein vielfaches höher sind? Nach diesem sicherlich durchaus richtigen Ansatz sind sofort 70 bis 80 % der Fahrzeuge (und Feuerwehren) außer Dienst zu nehmen. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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