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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Einsatz: Wer hat das sagen und wer darf übernehmen? | 29 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 783072 | ||
Datum | 11.02.2014 20:00 MSG-Nr: [ 783072 ] | 7750 x gelesen | ||
Bin zwar nicht aus NRW, antworte aber aus Bayern. A) => FF B) => Einsatzleitung hat FF mit Erscheinen auf dem Werksgelände C) => Einsatzleitung hat BF mit Erscheinen auf dem Werksgelände D) => Einsatzleitung hat die WF. Die BF ist NICHT zuständig, denn durch die Anerkennung der WF geht die kommunale Aufgabe "Feuerwehr" an die WF über. Wenn da ein BI der BF meint er müsse sich aufplustern und auf "dicke Hose" machen und die Einsatzleitung an sich reißen....dann darf er nie einen Fehler machen. Das war dann sein letzter Fehler angesichts der Schadensersatzforderungen... Interessant wird es zukünftig wenn eventuell die Betriebsfeuerwehr in die Landesfeuerwehrgesetze kommt. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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