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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Das mysteriöse Konto der Heider Feuerwehr | 110 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 785759 | ||
| Datum | 28.03.2014 15:44 MSG-Nr: [ 785759 ] | 28498 x gelesen | ||
Geschrieben von Gunther M. Generell muss aber jeder gemeinnützige Verein in Deutschland alle drei Jahre eine Steuererklärung abgeben. Ich unterstelle, auch in Heide ist der Feuerwehrverein gemeinnützig. Welcher VErein. Nochmal: Es handelt sich ja gerade nicht um einen Feuerwehr(förder)verein (e.V.). Sondern "nur" um "die Feuerwehr". Und genau das macht es ja so kurios. Denn m.E. fehlt es (vom IM empfohlene Feuerwehr-Satzung hin oder her) schlicht an der kommunal-/ haushaltsrechtlichen Grundlage für die Führung einer Kasse durch die nichtselbständige kommunale Einrichtung namens Feuerwehr. Und wenn "die Feuerwehr" durch die Kommune mit der Führung einer offiziellen Nebenkasse der Kommunalkasse betraut ist (wie z.B. in Ba-Wü nach §18 FwG), dann liegt die Aufsicht und die Verantwortung letztendlich (interne Kassenprüfer der Feuerwehr hin oder her) bei der Kommune, der dortigen VErwaltung und den gewählten Vertretern. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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