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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Arbeiten unter Atemschutz in Österreich mit G26? | 5 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 786067 | ||
Datum | 03.04.2014 22:38 MSG-Nr: [ 786067 ] | 3837 x gelesen | ||
Hallo zusammen, in Deutschland benötigen diejenigen, welche im industriellen Bereich Arbeiten unter Atemschutz ausführen eine Arbeitsmed. Vorsorgeuntersuchung gem. ArbMedVV Grundsatz 26. Zb. Geräte der Gruppe 3: Pressluftatmer > 5kg Gewicht. Eine Anerkennung ausländischer Untersuchungen (z.B. aus Österreich / Schweiz etc.) sind nicht möglich, da eine Untersuchung gem. ArbMedVV G26 in den einschlägigen Regelwerken gefordert werden. Ggf. kann im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung der Unternehmer entscheiden entgegen der Forderungen den Mitarbeiter mit einer "ausländischen Untersuchung" mit Arbeiten unter Atemschutz zu beauftragen. FRAGE: Wie sieht dies im Ausland, speziell in Österreich aus? Wird dort ebenfalls eine Untersuchung gem. österr. Regeln gefordert und die z.B. G26.3 ist dort nicht anerkannt? Die Frage ist zwar nicht ganz öffentliche Feuerwehr, da hier bekanntlich keine Anwendung der ArbMedVV stattfindet. Vielleicht etwas Richtung Werkfeuerwehren. Bitte die entsprechenden Aussagen mit Verweis auf die Quelle, danke! Viele Grüße Olli | ||||
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