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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA | 52 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8M., Lützelbach / Hessen | 786193 | ||
Datum | 05.04.2014 22:16 MSG-Nr: [ 786193 ] | 9557 x gelesen | ||
Interessanter Vorschlag, aber: - Das führt eventuell dazu das Personen die nicht für den Feuerwehrdienst geeignet sind nicht eingestellt werden, z.B. durch Behinderung, Alter. Was für die Arbeitsstelle vielleicht unerheblich ist aber, die FA-Quote aber verschlechtern würde. Und ich meine damit nicht den Kommunalangestellten des Bauhofs an den ich auf Grund der Tätigkeit gewisse Anforderungen an körperliche Eignung stellen kann, sondern eher an die Büroangestellte, Mitte 50, oder den Pförtner um die 60. - Kommunen mit ausreichend Feuerwehrangehörigen locken dann Unternehmen mit Befreiung von der Feuerwehrdienstpflicht, was ggf. dazu führt das tagsüber noch weniger Einsatzkräfte verfügbar sind, und obendrein die Gewerbesteuereinnahmen leiden. Mir fallen noch mehr Punkte ein, aber wenn Du mir für die 2 eine einfache und praktikabler Lösung nennen kannst bin ich schon zufrieden. | ||||
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