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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA | 52 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 786194 | ||
Datum | 05.04.2014 22:42 MSG-Nr: [ 786194 ] | 10148 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian M. - Das führt eventuell dazu das Personen die nicht für den Feuerwehrdienst geeignet sind nicht eingestellt werden, Ja? Und? Nicht mein Problem. die Pflicht ist zu erfüllen. Andere Kriterien haben dann nach hinten zu rücken. Und es geht ja nicht darum, dass ein 10 Mann Betrieb 8 FM vorweisen können muss. Geschrieben von Sebastian M. Und ich meine damit nicht den Kommunalangestellten des Bauhofs an den ich auf Grund der Tätigkeit gewisse Anforderungen an körperliche Eignung stellen kann, sondern eher an die Büroangestellte, Mitte 50, oder den Pförtner um die 60. Auch ein Büroangestellter Mitte 50 ist diensttauglich. nd er hat ggf. sogar eine Motivation, diese Tauglichkeit zu erhalten. Und der Fw-Diensttaugliche darf dann auch der junge, dynamische Abteilungsleiter mit 30 sein, der den Job sonst nicht bekommt/ behält. Geschrieben von Sebastian M. Kommunen mit ausreichend Feuerwehrangehörigen locken dann Unternehmen mit Befreiung von der Feuerwehrdienstpflicht, was ggf. dazu führt das tagsüber noch weniger Einsatzkräfte verfügbar sind, und obendrein die Gewerbesteuereinnahmen leiden. Es gibt bei meinem Modell keine Befreiungsmöglichkeit. Jedes Unternehmen muss Personal nach Schlüssel stellen oder 1/3 HA-Stelle finanzieren. Somit herrscht überall Gleichberechtigung und die Kommunen können da nicht gegenseitig in Wettbewerb treten. Und selbst wenn eine Kommunen mit viel Gewerbe dann wesentlich mehr FM hat, als sie eigentlich selbst braucht, werden die eben bei Bedarf im Einsatzfall auch in den umliegenden Ortschaften eingesetzt, die zu wenige eigene haben. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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