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Feuerwehrmann
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUmsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA   52 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen786350
Datum08.04.2014 00:00      MSG-Nr: [ 786350 ]8804 x gelesen

Hallo,

geschrieben von Christian F. - am 5., nicht 1.4.:
Iirgend wo in den Untiefen des Forums ist sicherlich noch mein Vorschlag. Die Feuerwehrdienstpflicht die heute am Gemeindeeinwohner hängt wird auf die Unternehmen ausgedehnt. Jedes Unternehmen muss abhängig von der Zahl seiner Mitarbeiter FM stellen nach vorgegebenen Qualitätskriterien). Erfüllt ein Unternehmen dies nicht, ist eine Ausgleichzahlung fällig. Diese hat eine "schwerzhafte" Höhe, nämlich 1/3 Personalkosten einer durchschnittlichen HA-Kraft. Sprich für immer 3 nicht gestellte EA-Kräfte kann ich dann eine HA-Kraft bezahlen. Und natürlich zählt auch die Stadtverwaltung samt allen zugehörigen Eigenbetrieben und anderen Untergliederungen selbst dazu.

Durch dieses Verfahren wird der Feuerwehrmann unter den Mitarbeitern, der heute nur Kosten verursacht und Aufträge in verzug bringt plötzlich zum Aktivposten, da er hilft, eine jährliche zahlung in fünfstelliger Höhe zu vermeiden.

Großartig! Dass Du mich nochmal (weit) links überholst, hätte ich wirklich nicht angenommen... :-)

Hätte da noch ein paar Ergänzungen: Kindebetreuung - auch ein ganz wichtiges, zentrales Thema! -> Jeder Betrieb hat einen Betriebskindergarten einzurichten. Jeder, ohne Ausnahme, ganz klare Regelung. Wo sich das aufgrund der Betriebsgröße nicht lohnt, kann sich das Unternehmen freikaufen: Pro 20 vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter 1/3 Kindergärtner/-in. Schule weiß ich noch nicht so ganz, aber Hochschule / Universität ganz bestimmt: Jedes Unternehmen, das Hochschulabsolventen beschäftigt, hat pro beschäftigten Akademiker 1/30 Professorenstelle zu finanzieren. Für das Gesundheitswesen und die (Alten-) Pflege müßte man noch genauere Sätze definieren, für die Pflege zum Beispiel auch 1/3 Pflegekraft pro ehemaligem Mitarbeiter. Es steht den Unternehmen natürlich frei, ihre Mitarbeiter für die Pflege freizustellen, oder die Mitarbeiter dürfen ihre Pflegebedürftigen einfach mit zum Arbeitsplatz bringen (wobei sie dann aber wieder nicht für die Feuerwehr abkömmlich wären...). Usw. usf.

Mal ehrlich: Solche Vorschläge liest man, wie von einem anderen Mitdiskutanten hier bereits bemerkt, sonst allenfalls im Programm der Linken oder Piraten. Nicht dass Du Dich hier demnächst noch für das bedingungslose Grundeinkommen stark machts... Aber wie dem auch sei - ich fands wirklich lustig! ;-)


Gruß

Daniel

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