alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Feuerwehrgesetz
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUmsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA52 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg786510
Datum09.04.2014 12:35      MSG-Nr: [ 786510 ]8261 x gelesen

Geschrieben von Daniel R.Großartig! Dass Du mich nochmal (weit) links überholst, hätte ich wirklich nicht angenommen... :-)


Dann erwartest Du z.B: sicherlich nicht, dass ich für einen Grenzsteuersatz von 100% bei Einkommen >2 Mio. p.a. aus nichtselbständiger Tätigkeit bin ;-)


Geschrieben von Daniel R.Hätte da noch ein paar Ergänzungen: Kindebetreuung - auch ein ganz wichtiges, zentrales Thema!

Ja, aber keine Aufgabe der Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand. Ebenso wie die anderen Tätogkeiten/ Aufgaben, die Du beschreibst.

Mir geht es "nur" um die Anpassung der in den FwG verankerten Dienstpflichtregelungen (=Pflichtfeuerwehr), die m.E. noch auf dem traditionellen Gedanken der Handwerker, Landwirte und Selbständigen aus der Gründungszeit der FFen resultieren. Damals waren es die Bürger, die etwas zu verlieren hatten, wenn sich ein Feuer ausbreitet. Denn sie verloren Haus, Hof und Werkstatt. Und damit die Existenz. Das Engagement in der FF war damit eine Art "Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit". Wenn es bei mir brennt hilfst Du mir, wenn es bei Dir brennt helfe ich Dir.

Im Zeitalter der Industrialisierung greift diese Idee aber leider nicht mehr. die Gefahr von Schadensfeuern wird heute "intstitutionell verwaltet" und es wird von dne Unternehmen erwartet, dass diese gefahrenabwehr funktioniert. Und die weiteren Folgen von Schadensfeuern werden in erheblichem Umfang duch Versicherungen abgedeckt (Gebäudeschaden, Betriebsunterbrechung,...).

Da ist es für mich nur naheliegend, auch diejenigen an der Stellung von Personal zu beteiligen, die neben "dem Bürger" als natürlicher Person und klassisch dienstpflichtiger Gemeindeeinwohner auch einen erheblichen Nutzen von einer funktionsfähigen Feuerwehr haben.

Betriebskondergärten (bzw. bezahlte Kooperationen mit öffentlichen Kindergärten) richten übrigens bereits heute immer mehr Unternehmen ein, um bei der Suche nach Fachkräften ein Argument jenseits der reinen Vergütung zu haben. Davon hat ein Unternehmen auch messbar täglich in Form eines Mitarbeiters/ einer Mitarbeiterin etwas. Das ist bei Feuerwehr, die man eher selten braucht, für den Unternehmer jetzt nicht direkt ersichtlich, warum er sich hier engagieren sollte bzw. das Engagement seiner MA dort unterstützen sollte.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.110


Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt