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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA | 52 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 786512 | ||
Datum | 09.04.2014 12:44 MSG-Nr: [ 786512 ] | 8106 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian F. Ja, aber keine Aufgabe der Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand. Ebenso wie die anderen Tätogkeiten/ Aufgaben, die Du beschreibst.Kindesbetreuung/Kindergärten, Hochschulen/Universitäten, Gesundheitswesen, Pflege/Altenpflege sind "keine Aufgaben der Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand"? Von welchem Staat sprichst du? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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