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Thema | Vorgabe und Kontrolle der Höchstgeschwindigkeit bei LKW war: Toter Feuerwehrmann | 63 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 786523 | ||
Datum | 09.04.2014 14:08 MSG-Nr: [ 786523 ] | 18070 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Volker L. Und was auch zwingend erforderlich wäre: verpflichtender Bremsassistent auf allen gewerblich genutzten LKW ab 7,5 t und Beförderungsverbot für ale anderen LKW in der EU. Das wirst du nur für Neuzulassungen bzw. mit einer längeren Übergangsfrist machen können, gerade, da es keine Nachrüstmöglichkeiten für solche Systeme gibt. Du wirst kaum von einem Spediteur verlangen können, dass er seinen 1-2 Jahre alten, teuer gekauften LKW jetzt von einem auf den anderen Tag nicht mehr nutzen darf, weil er keinen Notbremsassistenten hat. Wichtiger wären da mal einheitliche Regeln in ganz Europa. Zwar müssen deutsche LKW Tempobegrenzer mit maximal 88km/h haben (komisch, bei Bussen, die Tempo 100 fahren dürfen, regeln die Begrenzer bei genau 100 ab, da braucht's keine 8km/h Toleranz), allerdings gelten im Ausland teilweise andere Tempolimits für LKW und daher auch andere Regeln für Begrenzer. Das sind dann auch genau die, die bei uns mit über 100km/h über die AB donnern, mit teils fragwürdigen Uralt-Fahrzeugen und Fahrern, die es mit Lenk- und Ruhezeiten nicht so genau nehmen. Punkte interessieren die auch weniger, die gibt's auch nur für deutsche Fahrer. Alleine die Aufhebung dieser Ungleichbehandlung würde schon einiges bringen. Gruß, Michael | ||||
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