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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Toter Feuerwehrmann | 166 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 786541 | ||
Datum | 09.04.2014 15:51 MSG-Nr: [ 786541 ] | 110251 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lüder P. Außerdem muß das dann für alle gelten. Auch für den Kleinbus mit 80 PS und dem Wohnanhänger oder dem VW Golf, der meint einen Pferdanhänger ziehen zu müssen. Auch ein Trabant hat dann rechts nichts mehr zu suchen! Ähm, meinst du jetzt den Traband mit nachgerüstetem Hilfsmotor oder das andere rechts? *grübel* Wie wäre es mit der simplen Festlegung, dass jedes auf der BAB fahrende KFZ nicht nur eine baulich bedingte Höchstgeschwindigkeit über 71 im Schein eingetragen haben muss, sondern dass es auch unter allen möglichen Bedingungen in der Lage sein muss diese zu fahren? Kombiniere ich nämlich diesen LKW mit diesem Anhänger und fahre auf die BAB 6 bei Grünstadt in Richtung Saarbrücken auf, so fährt das Gespann dann 30km/h. Da bin ich eher für ein Verbot der Organisation, die soetwas auf die Allgemeinheit loslässt, als dass ich mich über einen polischen LKW aufrege, der mit 900PS mal (berechtigt) überholt. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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