Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Gesetzliche Hilfsfrist und Feuerwehr | 58 Beiträge |
Autor | Pete8r F8., Murnau am Staffelsee / Bayern | 786599 |
Datum | 09.04.2014 20:29 MSG-Nr: [ 786599 ] | 11331 x gelesen |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Nichts anderes habe ich damit gemeint. Wobei ich glaube, dass mit der Zeit mehr und mehr ähnliche Lösungen an unterschiedlichen Orten entstehen werden und damit die ein oder andere Musterlösung. Es werden mehr Schlüsselfunktionen hauptamtlich werden und ich hoffe, dass man dann auch zu der Einsicht kommt diese Hauptamtlichen mehr und mehr zu verbeamten. In der neuen Ausführungsverordnung zum BayFwG steht jetzt zumindest mal drin, dass die hauptamtlichen Kräfte Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes sein sollen. Die hauptamtlichen Gerätewarte werden teilweise dermaßen schlecht bezahlt ...
Gruß Peter
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