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Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGesetzliche Hilfsfrist und Feuerwehr58 Beiträge
AutorPete8r F8., Murnau am Staffelsee / Bayern786599
Datum09.04.2014 20:29      MSG-Nr: [ 786599 ]11331 x gelesen

Nichts anderes habe ich damit gemeint. Wobei ich glaube, dass mit der Zeit mehr und mehr ähnliche Lösungen an unterschiedlichen Orten entstehen werden und damit die ein oder andere Musterlösung. Es werden mehr Schlüsselfunktionen hauptamtlich werden und ich hoffe, dass man dann auch zu der Einsicht kommt diese Hauptamtlichen mehr und mehr zu verbeamten. In der neuen Ausführungsverordnung zum BayFwG steht jetzt zumindest mal drin, dass die hauptamtlichen Kräfte Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes sein sollen. Die hauptamtlichen Gerätewarte werden teilweise dermaßen schlecht bezahlt ...

Gruß Peter

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