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RubrikEinsatz zurück
ThemaUnfalluntersuchungen war: Toter Feuerwehrmann11 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP786792
Datum12.04.2014 11:14      MSG-Nr: [ 786792 ]1740 x gelesen

Geschrieben von Mario D. Unsere niederländischen Nachbarn gehen da einen ganz anderen Weg, da blinkt nur ein Fahrzeug gelb, alles andere wird ausgeschaltet. Nachzulesen (auf deutsch) in dieser Direktive. Wobei Direktive bedeutet, dass sie in ganz NL für alle Hilfsdienste verbindlich ist.Danke für die Verlinkung. Neben dieser "Blinklichtdisziplin" (Infobox 9 im pdf), die ja völlig vom deutschen Weg abweicht, finde ich auch den Teil mit der Sichtschutzwand (Infobox 13) interessant. Wird denn dieses System in den NL auch schon oft vorgehalten und eingesetzt, oder ist das eher als Ausnahme zu sehen? Die in der Direktive genannten Voraussetzungen (u.a. 2h Dauer der Unfallstelle) sind ja doch recht hoch, und der Aufwand auch nicht ohne, komplette Unfallstellen quasi mit blickdichtem Bauzaun abzugrenzen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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