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ThemaAnkündigung: Namentliche Anzeige der Zustimmungen bzw. Ablehnungen86 Beiträge
AutorChri8sti8an 8M., Maintal / Hessen787029
Datum16.04.2014 09:31      MSG-Nr: [ 787029 ]22705 x gelesen

In der Hoffnung das die wenigen Threads mehr an Qualität und Niveau gewinnen... ;-)

MKG Christian

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Es handelt sich um meine persönliche Meinung...

http://www.feuerwehr-maintal.de

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht,
beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

Oberverwaltungsgericht Münster 10A 363/86 11.12.1987
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