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Thema | Berlin: Freifahrt für Uniformierte BF/FF/JF | 23 Beiträge | ||
Autor | Tim 8K., Berlin / Berlin | 787361 | ||
Datum | 22.04.2014 11:27 MSG-Nr: [ 787361 ] | 5033 x gelesen | ||
Intern ist das noch weiter geregelt, sodass entsprechende Voraussetzungen erfüllt sein müssen (auch bei der JF). Hintergrund des Sicherheitsgefühls ist neben der Uniform die Kompetenz für Erstmaßnahmen, insbesondere bei medizinischen Notfällen. Diese kostenfreie Möglichkeit wird zwar gern genutzt, dennoch haben natürlich viele Angehörige auch eine reguläre Abo-Karte. EDIT: Das freie Fahren gilt grundsätzlich nur für Dienstfahrten (von und zu Dienststellen (Wachen, BFRA, etc.)). Mein Beitrag, meine Meinung. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Tim K. [22.04.14 11:29] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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