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RubrikSonstiges zurück
ThemaBerlin: Freifahrt für Uniformierte BF/FF/JF23 Beiträge
AutorTim 8K., Berlin / Berlin787361
Datum22.04.2014 11:27      MSG-Nr: [ 787361 ]5033 x gelesen

Intern ist das noch weiter geregelt, sodass entsprechende Voraussetzungen erfüllt sein müssen (auch bei der JF). Hintergrund des Sicherheitsgefühls ist neben der Uniform die Kompetenz für Erstmaßnahmen, insbesondere bei medizinischen Notfällen. Diese kostenfreie Möglichkeit wird zwar gern genutzt, dennoch haben natürlich viele Angehörige auch eine reguläre Abo-Karte.

EDIT:
Das freie Fahren gilt grundsätzlich nur für Dienstfahrten (von und zu Dienststellen (Wachen, BFRA, etc.)).

Mein Beitrag, meine Meinung.

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Geändert von Tim K. [22.04.14 11:29] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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