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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Tempolimit für Eindatzkräfte in der Schweiz | 9 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 787472 | ||
Datum | 24.04.2014 08:36 MSG-Nr: [ 787472 ] | 3344 x gelesen | ||
Man hat sich ein Gesetz gebastelt. Dann ist aufgefallen, dass in dem Gesetz ein Unzulänglichkeit enthalten ist. In dem Artikel steht schon drin, dass eine nachträgliche Korrektur vorgesehen ist. Somit aus meiner Sicht kein echtes Drama. Hinzu kommt noch: Ein Gesetz muss auch von Menschen angewendet werden. Wer sagt denn, dass sich ein Richter oder ein Amtsleiter findet, der das Gesetz dann wirklich ohne Prüfung der Verhältnismäßigkeit gegen einen FA(SB) anwendet? Bei der Gelegenheit: Die Zeitung bringt ja echt ein tolles Beispiel:Geschrieben von "Auto Service.de" Fährt ein Feuerwehrmann mit Tempo 70 durch eine 30er-Zone oder ein Polizist außerorts mit Tempo 140 hinter einem Kriminellen her, begehen beide eine Straftat. Als Konsequenz drohen ein Führerscheinentzug von einem Jahr und ein Jahr Gefängnis.Tempo 70 in einer Zone 30 ist in meinen Augen SEHR FRAGWÜRDIG. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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