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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Ausnahmegenehmigung zu § 34 StVZO (Gewichte) für Einsatzfahrzeuge? | 3 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 788070 | ||
Datum | 06.05.2014 16:59 MSG-Nr: [ 788070 ] | 4285 x gelesen | ||
Hallo, wer hat Ausnahmegenehmigungen von den Gewichten nach § 34 StVZO z.B. für WLF (Dreiachser z.B. singlebereift zulässig normalerweise nur 25 t, technisch (und per Ausnahmeregelung) möglich oft auch 26 und 27 t). (Die Diskussionen über die "Nichtnotwendigkeit (wegen § 70 (4)) sind mir auch bekannt, aber auch ebensoviele über die Nichtgültigkeit der "Befreiung" für technische Regeln.... (bzw. ausserhalb von echten Einsatzfahrten...) Zu uns: Wir haben derzeit für http://d.jtruckenmueller.de/6/65/2245/2245.htm eine Genehmigung für 26 t und hätten dafür bzw. auch für andere gern möglichst das technisch zulässige Gewicht von 27 t ausgeschöpft. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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