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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | NDS: Freiwillige Feuerwehr in Not? | 92 Beiträge | ||
Autor | Feli8x H8., Hannover / Niedersachsen | 790269 | ||
Datum | 13.06.2014 13:55 MSG-Nr: [ 790269 ] | 22118 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
Hallo Martin, Geschrieben von Martin S. Wenn jetzt aber ein Rechnungshof ganze Feuerwehren in frage stellt, sollte man nicht spätestens dann anfangen an solchen "Zuständen" zu arbeiten? Ja, da gebe ich dir an sich Recht. Das Problem, das sich dann ergibt hat aber Andreas in seinem Beitrag schon einmal angeschnitten... Denn stellen wir uns (auch rein provokativ) mal die folgende Situation vor: Eine Gemeinde A "besitzt" brandschutztechnisch ein Industriegebiet, das relativ abgelegen ist (so etwas gibt es...) Dieses liegt relativ nahe an der Gemeindegrenze. Die Ortsfeuerwehren der Gemeinde, die entsprechend ausgestattet sind haben zu jedem Punkt in diesem Industriegebiet eine Anfahrt von X Kilometern. Jetzt gibt es die Nachbargemeinde B. Deren nächste entsprechend ausgestattete Ortswehr hat eine Anfahrt von X-2km. Sie ist also "näher dran". Jetzt konstruieren wir mal weiter und sagen: Es gibt in dem Industriegebiet insgesamt vier Betriebe, die ihre BMA sehr schlampig warten. Deshalb kommt es ungefähr einmal zur Woche zu einer "unbegründeten Auslösung" einer der vier BMA's. Aufgrund der geringeren Anfahrt wird jetzt immer die Feuerwehr der Gemeinde B alarmiert, die dadurch Kosten (Lohnausfall, Betriebsstoffe, etc.) hat. Leider, leider befindet sich Gemeinde B aber in dem im NBrandSchG für nachbarschaftliche Löschhilfe festgesetzten Radius, sodass sie (zumindest primär und unmittelbar) keine Ansprüche auf "Ersatz" der Gelder hat. Irgendwann wird sich Gemeinde B ziemlich sicher fragen "Hey, warum kassiert Gemeinde A überhaupt die Gewerbesteuer des Industriegebiets, wenn wir dafür "kostenlos" deren Feuerwehreinsätze da abarbeiten?". Ich weiß, das ist sehr, sehr konstruiert, und man könnte der Situation durch entsprechende "Zweckvereinbarungen " (Ihr fahrt unsere Einsätze, dafür bezahlen wir eure Kosten, etc.) aus dem Weg gehen. Eine einfache "Festlegung" "Die AAO ist jetzt auf Kreisebene angesiedelt" könnte so etwas (meinetwegen auch gerne mit Autobahnen, abgelegenen Bauernhöfen, etc.) aber provozieren, da Feuerwehr nun einmal (leider?) kommunale Aufgabe ist. Und das zu ändern wäre wirklich eine Sysiphus-Arbeit... Ich stimme aber mit dir überein, dass man, wenn man sich über die Nichteinhaltung von Hilfsfristen beschwert auch über die AAO's Gedanken machen muss! In welcher Form, dass muss dann sicherlich zumindest jeder Landkreis für sich wissen. Gruß Felix Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | ||||
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