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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Anwohner kritisieren Feuerwehr: Zu laut bei Einsätzen # | 68 Beiträge | ||
Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 791193 | ||
Datum | 30.06.2014 20:35 MSG-Nr: [ 791193 ] | 13009 x gelesen | ||
Geschrieben von Marcel D. nachts langfahren mit Blauhorn. Wie hat ein während seinem Studium als RettAss. fahrender Juristin eine §35/38 Belehrungsveranstaltung gesagt: §35 Sonderrechte (Parken, schneller Fahren, etc.) wird mit blauem Blicklicht angezeigt. §38 Pflicht der anderen freie Bahn zu schaffen (oft vereinfacht als Wegerecht formuliert, es ist aber eine Pflicht der anderen nicht Dein Recht als Fahrer eine Einsatzfahrzeuges mit Blaulicht/Horn): Wenn keiner auf der Straße unterwegs ist, der Dir freie Bahn geben muss, wieso muss dann das Horn an sein? Darüber einfach mal nachdenken, wenn man nachts um drei durch auf einer menschenleeren Straße mit Horn bügelt. Wer soll da Platz machen? Gruß Simon Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Simon S. [30.06.14 20:35] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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