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Straßenverkehrsordnung
RubrikEinsatz zurück
ThemaAnwohner kritisieren Feuerwehr: Zu laut bei Einsätzen    # 68 Beiträge
AutorAndr8eas8 R.8, Straubing / Bayern791246
Datum01.07.2014 19:38      MSG-Nr: [ 791246 ]11253 x gelesen

Servus zusammen,

da hat die Juristin aber etwas Wichtiges weggelassen: Zur StVO gibt es auch noch eine Verwaltungsvorschrift (VwVStVO), die für uns als Einrichtung der Gemeinde unmittelbar gilt. Und die sagt zum Thema Sonderrechte:

"Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden."

Das Einsatzhorn dient nicht nur dazu, uns freie Bahn zu verschaffen, sondern auch, um den anderen Verkehrsteilnehmern mitzuteilen: Aufpassen, da kommt jetzt gleich ein großes rotes Auto, das etwas schneller unterwegs ist, als erlaubt.

Hält man sich da nicht dran, und es kommt zu einem Unfall, ist das juristisch dann nicht so ideal... Ich geb es offen zu, nicht zuletzt deshalb mach ich's auch so: Status 3 - Horn an, Status 4 - Horn aus.

Kameradschaftliche Grüße,

Andreas

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