Geschrieben von Markus R.
2.
die Maschinisten eine Verpflichtungserklärung mit ihrer Berufung zum Maschinisten abgaben einen Verlust der Fahrerlaubnis der Wehrführung zu melden und
Und genau hier würde ich mich sehr interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage eine solche Verpflichtung beruhen kann da ich auf eine diesbezüglich im Jahr 2009 gestellte Anfrage an meine Wehrführung bis heute keine Antwort erhalten habe.
Eine anlasslose "Verpflichtungserklärung" halte ich aus Gründen des Datenschutzes für extrem bedenklich weil -zumindest bei uns- überhaupt nicht klar ist, welcher Personenkreis
a.) Kenntnis bekommt und
b.) ob (und wenn "Ja") wie dieser Personenkreis zur Wahrung einer Schweigepflicht "verdonnert" worden ist.
Eben aus diesen Gründen werde ich bis zu einer Klärung auch keine -bei uns geforderte- Erklärung unterschreiben sondern "nur" meinen Führerschein vorgezeigen (und auch keine Erlaubnis zum Anfertigen einer Kopie abgeben).
Meiner Meinung nach muss jeder Kutscher regelmäßig verpflichtet (aka "belehrt") werden, dass er Fahrzeuge der Feuerwehr nur führen darf, wenn er im Besitz einer ausreichend gültigen Fahrerlaubnis ist. Dies muss er durch seine Unterschrift bestätigen und der Führerschein sollte ggf. eben auch mehrfach im Jahr vorgelegt werden.
Alles, was darüber hinausgeht (wie z.B. die o.g. Verpflichtungserklärung zum anlasslosen Melden des Verlustes der Fahrerlaubnis) halte ich -wie erwähnt- für bedenklich:
Wenn ich also beispielsweise am 04.07.2014 meinen Lappen für 4 Wochen abgeben muss dann werde ich eben bis zum 03.08.2014 kein Fahrzeug fahren. Wenn ich in der Zwischenzeit z.B. bei einem Feuerwehrdienst ein Fahrzeug fahren soll, dann werde ich eben sagen, dass das im Moment nicht geht. Der Grund dafür (Führerscheinenzug oder Inkontinenz oder was auch immer) muss den Fragesteller nicht interessieren.
Dieser Umstand würde ihn vielleicht nur dann etwas angehen, wenn er gleichzeitig die aktuelle Alarm- und Ausrückeordnung ändern und eine weitere Wehr nachalarmieren würde, weil ich ja meinen Führerschein versoffen (oder was auch immer) habe und ich unverzichtbar sei, was natürlich albern ist.
Ähnlich verhält es sich auch bei einer Forderung vor einigen Jahren, wonach die Maschinisten bei uns unterschreiben sollten, dass Sonderrechte nur beim gleichzeitigen Nutzen von Blaulicht und Signalhorn in Anspruch genommen werden dürften: Auch einen derartigen Wisch werde ich nicht unterschreiben, solange die Schalter für diese beiden Stimmungsmacher in unmittelbarer Nähe des jeweiligen Gruppen- oder Truppführers sind, welche oftmals das Bedürfnis haben, die mit diesen Schaltern bedienten Signale selbst zu bedienen oder gar das Horn wegen der nächtlichen Uhrzeit als unnötig abzuschalten.
Mir (als Inhaber der Fahrerlaubnisklasse CE) ist es egal, wie der Halter einer Feuerwehr gedenkt, seine Fahrzeuge zum Einsatzort zu bekommen und mir ist es auch egal, ob ich Maschinist oder Schlauchtruppmann bin. Definitiv nicht egal ist mir die -meiner Meinung nach übersteigerte- Wut zum Erfassen persönlicher Daten und Verhältnisse ohne vorheriger Klärung von datenschutzrechtlichen Fragen.
Wenn man bedenkt, dass schon die Angabe des Geburtstags in der -an alle Kameraden kommunizierten- Mitgliederliste unter den Datenschutz fällt, finde ich diese Thematik richtig spannend.
Grüße,
André
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Geändert von André W. [03.07.14 14:47] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |